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Compliance bei der Markenwahl im Falle von Co-Badging

25/11/2019

(Europäische Verordnung 2015/751, Artikel 8, Absatz 6)

Die europäische Verordnung sieht vor, dass jeder in Europa ansässige Zahlungsempfänger („Händler"), der innerhalb der Europäischen Union getätigte Kartenzahlungen akzeptiert, dem Zahler („Endkunden") die Wahl der zu verwendenden Zahlungsmarke ermöglicht, wenn die Zahlung über eine Karte getätigt wird, die in Europa ausgestellt wurde, und der Zahlungsempfänger mehrere Zahlungsmarken akzeptiert.

Die zu ergreifenden Maßnahmen unterscheiden sich je nach technischer Einrichtung (DirectLink oder eCom) und der vom Händler akzeptierten Zahlungsmarken. Alle Kartenmarken sehen Sie auf der Kartenmarken-Seite.

Händler, die API (DirectLink) nutzen

  1. Müssen ihre Zahlungsseiten anpassen, um ihren Kunden im Falle einer EU-Co-Badging-Karte die Wahl der Zahlungsmarke einzuräumen1*.
  2.  Dürfen ie von ihren Kunden im Falle einer EU-Co-Badging-Karte gewählte Zahlungsmarke bzw. in jedem anderen Fall eine andere, den Kartendaten entsprechende Marke nur an die Worldline -Plattform senden.

Händler, die URL-Weiterleitung (eCom) nutzen

  1. Sollten ihre Zahlungsauswahlseiten anpassen, um ihren Kunden die Wahl der Zahlungsmarke zu ermöglichen, wenn die Händler Marken außerhalb von Visa, MasterCard und Amex akzeptieren
  2. Sollten die von ihren Kunden im Falle einer EU-Co-Badging-Karte gewählte Zahlungsmarke bzw. in anderen Fällen die Marke, unter der nach Wunsch des Händlers die Transaktion abgewickelt werden soll, nur an die Worldline -Plattform.
  3. Senden die Händler keine Marke, zeigt die Plattform dem Zahler eine Auswahlseite an, um ihm die Wahl der Zahlungsmarke zu ermöglichen und Compliance zu garantieren**.

*Zur einfachen Umsetzung wird den Händlern empfohlen, die Seite unabhängig vom Ausstellungsland und der verwendeten Zahlungsmarke anzupassen.

****Bei Transaktionen, bei denen das MARKE-Feld leer bleibt oder mit einer falschen Marke ausgefüllt wird, zeigt Worldline den Zahlern entweder eine Zwischenseite an, auf der sie ihre Zahlungsmarkenwahl eingeben können, oder generiert eine Fehlermeldung. Um das Nutzererlebnis der Kunden im Auge zu behalten, wird den Händlern dringend empfohlen, die zu verwendende Marke anzugeben.