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Ingenico rüstet sich für den Brexit

Laurence Lascelles
22/11/2019

Ingenico ist bestrebt, seine Dienstleistungen in der EU und in Großbritannien für alle unsere Händler anzubieten, die in Europa und Großbritannien tätig sind.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass viele unserer Händler besorgt sind, wie sich der Brexit auf ihr Unternehmen auswirken könnte. Ingenico kann Ihnen versichern, dass sich für Sie nichts ändern wird. Als führendes Unternehmen in der Zahlungsbranche haben wir alle notwendigen Schritte unternommen, um unser und Ihr Transaktionsgeschäft auch nach dem Brexit am 1. Januar 2021 sicherzustellen.

Die britische Finanzaufsichtsbehörde „Financial Conduct Authority“ (FCA) hat am 14. Februar 2019 eine befristete Genehmigung (Temporary Permission regime (TPR)) für alle Zahlungsdienstleister von Ingenico, die in Großbritannien aktiv sind, erteilt. Das bedeutet, dass Ingenico uneingeschränkt berechtigt ist, auch nach dem Brexit Zahlungen für in Großbritannien tätige Händler zu verarbeiten. Während der Übergangsphase werden wir engen Kontakt mit der FCA halten, um sicherzustellen, dass dieser Status auch nach Ablauf der Übergangsphase aufrechterhalten bleibt.

Wir werden diese Seite regelmäßig aktualisieren, um unsere Händler zu unterstützen und ihnen die neuesten Informationen zu den weiteren Ereignissen zur Verfügung zu stellen.

PSD2, die starke Kundenauthentifizierung (SKA) und der Brexit:
Wie Ihnen möglicherweise bereits bekannt ist, möchte das Vereinigte Königreich auch die von der Europäischen Union auferlegten Anforderungen an die PSD2-Richtlinie für Zahlungen umsetzen, allerdings erst später im Jahr, und zwar ab dem 14. September 2021. Diese Richtlinie unterliegt jedoch dem jeweiligen Standort des Emittenten und Acquirers und nicht Ihrem Standort als Händler.

Außerdem wird die Anforderung einer sicheren Authentifizierung auf Transaktionsebene bewertet. Als im Vereinigten Königreich ansässiger Händler müssen Sie also auch weiterhin 3DSv2 für im EWR ausgegebene Karten anwenden. Selbst wenn Sie nur inländische Karten ausstellen, müssen Sie sich natürlich bis zum Sept. 2021 vorbereitet haben. Weitere Informationen zur starken Kundenauthentifizierung (SKA) sowie den entsprechenden Anforderungen finden Sie in unserem speziellen Leitfaden für PSD2/3DSv2.

Von der Financial Conduct Authority autorisiert und reguliert. Die Art und der Umfang des Verbraucherschutzes können von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen abweichen. Weitere Einzelheiten zum Temporary Permissions Regime, wodurch Unternehmen mit Sitz im EWR für einen begrenzten Zeitraum im Vereinigten Königreich tätig sein und gleichzeitig eine vollständige Autorisierung beantragen können, finden Sie auf der Website der Financial Conduct Authority.